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Inhaltsversicherung & Betriebunterbrechung - unverzichtbar für jedes Gewerbe

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler im Münsterland stehen Sie jeden Tag im Wettbewerb, um ihren geschäftlichen Erfolg zu sichern. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine professionelle und entsprechend kostspielige Betriebs- und Geschäftsausstattung, sind Waren und Vorräte, die einen optimalen betrieblichen Ablauf gewährleisten.

Ob Feuer, Einbruch, Elementarereignisse wie Überschwemmungen nach Starkregen oder mutwillige Beschädigungen – all diese Ereignisse können in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Kanzlei große Schäden anrichten. Dann greift eine passende Inhaltsversicherung. Vor den finanziellen Verlusten, die Ihnen durch die Wiederbeschaffung oder Reparatur der zerstörten Sachen entstehen, schützt sie die passende Inhaltsversicherung, oft als Inventarversicherung bezeichnet.

Im Schadensfall kommt es dann auf eine schnelle, unbürokratische Regulierung durch die Inhaltsversicherung an. Gerade in der heutigen, von Kurzfristigkeit geprägten Geschäftswelt ist die schnelle Wiederherstellung der Betriebstätigkeit und vor allem der Liquidität nach einem Schaden entscheidend um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten – hier stehen wir Ihnen natürlich auch zu Seite und empfehlen nur Inhaltsversicherungen, die sich durch eine schnelle und unbürokratische Hilfe auszeichnen.

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin – gerne rufen wir Sie auch zurück.

Der Schutz einer Inhaltsversicherung umfasst Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte Ihres Unternehmens. Somit sind alle beweglichen Sachen versichert, soweit Sie Eigentümer sind oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben haben. Gleichzeitig sind Sachen und Gegenstände Ihrer Kunden, die Sie z. B. zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihre Obhut nehmen, durch die passende Inhaltsversicherung mitversichert.

Dynamische Anpassung für den richtigen Versicherungsschutz

Mit einer jährlichen, dynamischen Wertanpassung wird die Preissteigerung berücksichtigt. Damit steht im Schadenfall eine Versicherungssumme zur Verfügung, die dem Neuanschaffungspreis Ihrer Betriebseinrichtung entspricht und so vor größeren finanziellen Einbußen schützt.

Der Versicherungsschutz besteht am sogenannten Versicherungsort. Dazu gehören die im Versicherungsschein deklarierten Geschäfts- und Lagerräume (bspw. in Gescher, Stadtlohn, Coesfeld etc.). Hier kommt es darauf an, dass tatsächlich alle Räumlichkeiten vollständig erfasst werden – dabei sind wir von Münsterland Versicherungen Ihnen natürlich behilflich.

Auch neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind in der Regel innerhalb von Entschädigungsgrenzen für eine bestimmte Zeit automatisch im Rahmen der Inhaltsversicherung mitversichert.

Da jede Betriebsart und jede Branche unterschiedliche Anforderungen an den notwendigen Versicherungsschutz stellt, gibt es bei uns keine Produkte „von der Stange“. Vielmehr werden nach eingehender Analyse Ihrer konkreten Situation die Versicherungs-Policen individuell gestaltet und optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. 

Folgende Versicherungs-Bausteine lassen sich kombinieren:

  • Feuer incl. Überspannungsschäden
  • Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden, vor allem Rückstau, Überschwemmung und Schneedruck
  • Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen („Extended Coverage“)
  • unbenannte Gefahren
  • Zusatzdeckung für die technische Betriebseinrichtung / Elektronik
  • Transport

Ob Freiberufler in Stadtlohn, Mittelständler in Ahaus oder großes Unternehmen im Münsterland – die Flexibilität der Inhaltsversicherungen ermöglicht eine passende Konfiguration für jedes Unternehmen.

Bei allen Inhaltsversicherungen, die wir von Münsterland-Versicherungen Ihnen anbieten, sind neben den oben bereits genannten Gefahren durch sogenannte Pauschaldeklarationen eine Vielzahl weiterer Aufwendungen ebenfalls abgedeckt, z. B.:

  • Feuerlösch-, Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Aufwendungen für die Wiederherstellung von Akten & Plänen / Datenrettungskosten
  • Kosten für Sachverständige
  • Mehrkosten infolge des Technologiefortschritt
  • Schäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen
  • Geschäftsfahrräder

Für diese zusätzlichen Aufwendungen steht meist die Versicherungssumme noch einmal zur Verfügung. Innerhalb bestimmter Entschädigungsgrenzen ist auch Bargeld mitversichert, so dass Ihnen im Schadensfall minimale / keine finanziellen Einbußen entstehen, sondern die Inhaltsversicherung umfangreichen Ersatz leistet.

Trotz optimaler Schadensregulierung nach einem Schadensereignis kann es passieren, dass Sie teilweise oder vollständig Ihrer betrieblichen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen können – bspw. müssen die Ersatzgeräte, neue Waren und Vorräte erst geliefert werden, Lieferzeiten verzögern die Wiederaufnahme der Tätigkeit zusätzlich. Dadurch besteht die Gefahr eines signifikanten wirtschaftlichen Folgeschadens. Denn die Kosten laufen weiter und die Einnahmen bleiben aus.

Sicherung der Liquidität im Schadensfall

Die Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung sichert in diesem Fall Ihre Liquidität nach einem versicherten Sachschaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm mit Hagel) ab, so dass die finanziellen Engpässe problemlos überbrückt werden können.
Durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung sind entgehender Gewinn und fortlaufende Kosten versichert, die aufgrund der Betriebsunterbrechung entstanden sind. Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung entspricht i. d. R. der Summe für die Sachversicherung (“Klein-BU”).

Ersetzt werden können je nach Ausgestaltung der Versicherung z. B.:

  • Ausfall oder Minderung von Erträgen
  • fortlaufende Kosten wie Löhne oder Gehälter
  • die Kosten zur Schadenminderung
  • Mehrkosten für Schichten
  • Mieten von Geschäfts- und Lagerräumen
  • Überstundenzuschläge

Darüber hinaus kann es erforderlich sein, eine weitergehende, separate Ertragsausfallversicherung abzuschließen. Bspw. benötigen Sie für Ihre Betriebsstätte nur eine relativ geringe Versicherungssumme, haben aber in einem externen Lager bei einem Spediteur Waren aus Übersee von großem Wert eingelagert, die Sie nicht kurzfristig wiederbeschaffen und damit weiterverkaufen können.

Bei der Betriebsunterbrechungs- / Ertragsausfallversicherung gibt es zahlreiche unterschiedliche Ausprägungen. In einem gemeinsamen Gespräch finden wir die für Ihre Bedürfnisse optimale Lösung.

Wie in anderen Versicherungsbereichen auch, erhalten Sie bei uns von Münsterland Versicherungen keine Lösung von der Stange. Wir stimmen die Versicherungs-Police auf Ihren konkreten Bedarf ab und haben durch den Verbund mit FVB (Großmakler) auch die Möglichkeit, Sonderkonzepte zu erstellen, wenn das notwendig ist. So finden wir für Ihren Betrieb in Coesfeld, Gescher, Stadtlohn, Ahaus oder dem Münsterland immer die passende Bausteine für eine optimale Inhaltsversicherung.

Spezielle Tarife durch unseren Status als Großmakler

Ein angenehmer Nebeneffekt für Sie: Durch unseren Status als Großmakler bekommen wir bei vielen Versicherern Großkundenkonditionen, die wir direkt an Sie weitergeben. Deshalb zahlen unsere Kunden in der Regel deutlich weniger an Versicherungsprämien. Geld, das Sie besser in Ihren Betrieb investieren können.

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